Ihr Ex-Ehepartner bzw. Ihre Ex-Ehepartnerin erhält Unterhalt von Ihnen. Sie haben jedoch Zweifel am Anspruch, weil der Verdacht besteht, dass der/die ehemalige/r Partner/in
- wieder in einem eheähnlichen Verhältnis lebt oder
- einer beruflichen Beschäftigung nachgeht
Wir finden heraus, ob Ihre Zweifel berechtigt sind und liefern Ihnen die Beweise, die ihnen vor Gericht recht geben.